Taxi- und Mietwagenversicherung

Die FST Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Hockenheim (bei Heidelberg) ist deutschlandweit tätig und hat sich in den vergangenen 5 Jahren auf die Versicherung von Taxen und Mietwagen spezialisiert. Die FST Unternehmensgruppe gehört zu einer der größten Vermittlern von Taxiversicherungen in Deutschland. Sie sind Taxi- oder Mietwagenunternehmer und suchen eine leistungs­starke Versicherung für Ihre Taxen und Mietwägen zu günstigen Preisen? Bei uns sind Sie richtig! Wir haben für jeden die richtige Lösung.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Versicherungsvergleich für Ihr Taxi. Wir vergleichen für Sie Taxiversicherungen verschiedener Versicherungsunternehmen, um Ihnen ein perfektes Preis-Leistungsverhältnis zu bieten. Dasselbe gilt natürlich auch für Mietwagenversicherungen. Fordern Sie gleich heute einen kostenlosen Versicherungsvergleich für Ihr Taxi oder Mietwagenversicherung an! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie auch gerne persönlich oder telefonisch.

Starten Sie hier Ihre Anfrage zur Taxiversicherung:

Taxiversicherung für 1 Fahrzeug

Günstige Einstiegsmodelle für Existenzgründer

Bis zu 60 % Sondernachlässe für Einzelfahrzeuge

Zusätzliche Nachlässe für Alleinfahrer

Fachkundiger Kundenservice mit persönlichem Ansprechpartner

Taxi-Fuhrparkversicherung für 2 bis 9 Fahrzeuge

Einzelne Betrachtung aller Fahrzeuge im Fuhrpark

Eigene SF-Klasse für jedes Fahrzeug im Fuhrpark (SFR)

SF-Klasse: Sondereinstufung für neu zum Fuhrpark kommende Fahrzeuge

Neugründer: Hohe SF- Klassen Sondereinstufung (SFR)

Fachkundiger Kundenservice mit persönlichem Ansprechpartner

Taxi-Flottenversicherung ab 10 Fahrzeugen

Individuelle Kundenbetrachtung und Kalkulation der Flotte

Gleiche Einstufung aller Fahrzeuge in der Flotte

Stückprämienmodelle mit einheitlichen Beiträgen

Fachkundiger Kundenservice mit persönlichem Ansprechpartner

Starten Sie hier Ihre Anfrage zur Mietwagenversicherung:

Mietwagenversicherung für 1 Fahrzeug

Bis zu 50% Sondernachlässe für Einzelfahrzeuge

Zusätzliche Nachlässe für Alleinfahrer

Günstige Einstiegsmodelle für Existenzgründer

Fachkundiger Kundenservice mit persönlichem Ansprechpartner

Mietwagen-Fuhrparkversicherung für 2 bis 9 Fahrzeuge

Einzelne Betrachtung aller Fahrzeuge im Fuhrpark

Eigene SF-Klasse für jedes Fahrzeug im Fuhrpark (SFR)

SF-Klasse: Sondereinstufung für neu zum Fuhrpark kommende Fahrzeuge

Neugründer: Hohe SF- Klassen Sondereinstufung (SFR)

Fachkundiger Kundenservice mit persönlichem Ansprechpartner

Mietwagen-Flottenversicherung ab 10 Fahrzeugen

Individuelle Kundenbetrachtung und Kalkulation der Flotte

Gleiche Einstufung aller Fahrzeuge in der Flotte

Stückprämienmodelle mit einheitlichen Beiträgen

Fachkundiger Kundenservice mit persönlichem Ansprechpartner

Warum eine Taxiversicherung abschliessen?

Auch für ein Taxi ist die KfZ Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Des Weiteren sieht das Pflichtversicherungsgesetz vor, dass die Kfz-Haftpflicht-Versicherung fürs Taxi ausschließlich bei einer Versicherung in Deutschland abgeschlossen werden darf (§ 5 PflVG). Aufgrund der gewerblichen Nutzung, der Beförderung von Personen und des häufigen Gebrauchs, sind die Risiken deutlich höher als bei einem privaten PKW. Gewerbliche Beförderung von Personen unterliegt gemäß des Personenbeförderungsgesetzes zusätzlichen Anforderungen.

Was kostet eine Taxi-Versicherung?

In der Regel kommen zu der KfZ-Haftpflichtversicherung des Taxis noch die Kosten für eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung. Die Teilkasko deckt eine Absicherung elementarer Risiken wie Diebstahl, Feuer, Hagel, Wild- und Glasbruchschäden ab, die Vollkasko sichert den Ersatz von Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Leistungen der Teilkasko sind immer in der Vollkasko enthalten. Gut zu wissen: Außerdem wissenswert, versichert ist neben dem Halter jeder Fahrer, der im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und berechtigt ist, das Taxi zu führen. Wie bei jeder Versicherung bestimmt auch für eine Taxi-Versicherung das Betriebsrisiko die Höhe der Versicherungskosten. Relevant hier ist, ob der Taxifahrer haupt- oder nebenberuflich fährt und in welcher Region er tätig ist. Darüber hinaus fallen Betriebsgröße und Typklasse des Taxis ins Gewicht, sogar die Lackierung.

Um die für Sie passende und günstige Taxi-Versicherung zu finden, sollten Sie sich von unabhängigen Experten wie der FST Unternehmensgruppe ein individuelles Vergleichsangebot erstellen lassen. Wir beraten Sie außerdem, über weitere Risiken die Sie beim Betrieb Ihres Taxis beachten sollten und welche zusätzlichen Absicherungen wie Rechtschutz, Berufsunfähigkeit oder Existenzabsicherung für Sie sinnvoll sind.

Was ist, wenn mehrere Taxis versichert werden sollen?

Unterhält Ihr Taxiunternehmen 2 oder mehr Fahrzeuge, bietet sich eine Fuhrparkversicherung an. Ab 10 Fahrzeugen kommt sogar eine Flottenversicherung in Frage. Mit einer speziellen Fuhrparkversicherung versichert der Taxi-Betreiber alle Fahrzeuge zu gleichen Konditionen. Hier profitiert der Halter insbesondere von einer geringen Schadensquote, werden keine oder nur geringe Schäden gemeldet, kann eher eine besondere Prämienerstattung erwartet werden als im Vergleich zur Stückprämie bei der normalen Taxi-Versicherung.

Wie finde ich die richtige Taxiversicherung?

Ein Taxi definiert sich als ein Fahrzeug, dessen Zweck in der gewerblichen Personenbeförderung besteht das heißt die Beförderung von Fahrgästen zu einem gewünschten Ziel. Als Taxi können PKW, Kleinbusse, Sprinter eingesetzt werden. Die „Taxi-Pkw-Versicherung“ gilt nur für normale PKW, da ihr Risiko geringer ist als bei größeren Fahrzeugen. Die Versicherung eines Taxis ist folglich ein speziell, daher sind pauschale Angebote weder informativ noch empfehlenswert, denn die Prämiengestaltung ist von vielerlei individuellen Faktoren abhängig. Bevor Sie eine Taxi-Versicherung abschließen, sollten Sie einen Vergleich von Spezialisten mit Hilfe eines Berechnungsprogrammes durchführen lassen. Hier hilft Ihnen die FST Unternehmensgruppe, Ihre Taxi Versicherung leistungsstark und günstig zu gestalten.

Wie unterscheiden sich Taxen und Mietwagen?

Ein Mietwagen darf nicht an Halteplätzen auf Kunden warten. Auch ein Taxi darf nur auf Zeichen eines Fahrgastes am Straßenbrand halten und den Fahrgast aufnehmen. Mietwagen werden generell nur nach telefonischer Anforderung bereitgestellt, für Mietwagen gibt es deshalb eigenständige Mietwagenversicherungen.